mitfinanzieren
Werde Teil der Genossenschaft und unterstütze krakelee.
direkt zum Download der Beitrittserklärung
Bei unserer Gründung fallen hohe Kosten an (für Umbau, Anschaffungen, Kaution), die wir über Genossenschaftsanteile, Mitgliederdarlehen und über Crowdfunding finanzieren werden.
Auf dieser Seite erklären wir, wie du mit Genossenschaftsanteilen und Mitgliederdarlehen dabei helfen kannst, die Finanzierung des Projekts zu ermöglichen und legen die Unterschiede der beiden Finanzierungswege offen. Solltest du uns auf einem der beiden Wege unterstützen wollen, schließen wir einen rechtsverbindlichen Vertrag, deren Entwürfe du dir weiter unten ansehen kannst. Wir nehmen den Inhalt dieser Vereinbarungen sehr ernst und bemühen uns um eine klare und eindeutige Kommunikation. Natürlich stehen wir dir bei Fragen zur Verfügung.
Möglichkeit 1 – Zeichne Anteile!
Werde Teil von krakelee: Tritt der Genossenschaft bei und zeichne einen oder mehrere Anteile zu je 250€. Anteile werden bei der krakelee eG grundsätzlich nicht verzinst und haben eine Kündigungsfrist von zwei Jahren. Die Genossenschaft kann der Kündigung und der Auszahlung der Anteile grundsätzlich nur dann nachkommen, wenn sie hierdurch nicht in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Es besteht auch die Möglichkeit, Anteile an andere Personen zu übertragen. Auch eine Ausschüttung von Überschüssen ist möglich – diese werden in den ersten Jahren und vor Tilgung der Darlehen aber nicht anfallen. Grundsätzlich solltest du wissen, dass unser Projekt kulturelle Zwecke unterstützen und sichere Arbeitsstellen schaffen will. Ausschüttungen an Anteilseigner*innen sind also kein vorrangiger Zweck unserer Genossenschaft.
Konditionen auf einen Blick
- Höhe eines Anteils: 250€
- Anzahl der Anteile: 1–100
- Laufzeit: unbefristet
- Kündigungsfrist: 2 Jahre
- Zinssatz: 0%
Als Fördermitglied von krakelee eG unterstützt du die Gründung des Clubs finanziell und ideell. Du wirst regelmäßig informiert und kannst ohne aktives Stimmrecht an der jährlich stattfindenden Generalversammlung teilnehmen. Ordentliche Mitgliedschaften mit aktivem Stimmrecht in der Generalversammlung sind den Mitarbeitenden des Clubs vorbehalten. Hier erfährst du mehr über die Genossenschaft und ihre Struktur.
Wie zeichne ich Anteile?
Wenn du dir bereits sicher bist, dass du Mitglied werden willst und einen oder mehrere Anteile zeichnen möchtest, kannst du hier die Beitrittserklärung herunterladen, ausfüllen, unterschreiben und uns (im Original) per Post zukommen lassen. Wir bieten auch an, dir die Beitrittserklärung inkl. Rückumschlag zuzuschicken. Auch die Satzung lassen wir dir gerne postalisch als Ausdruck zukommen. Schreib uns dazu oder bei Fragen einfach eine Nachricht!
Leitbild und
Satzung krakelee eG
Der Satzung der krakelee eG liegt ein Leitbild bei, der alle Mitglieder zustimmen müssen.
Möglichkeit 2 – Gewähre ein Mitgliederdarlehen!
Du kannst uns außerdem durch ein sogenanntes qualifiziertes Nachrangdarlehen unterstützen. Damit sind Geldbeträge gemeint, die krakelee eG von ihren Mitgliedern direkt geliehen werden. Um uns ein Darlehen zu geben muss zuvor also mindestens ein Anteil gezeichnet werden. Nachrangdarlehen sind ab einer Mindestsumme von 500€ möglich, können verzinst und je nach Vereinbarung an eine feste Laufzeit gekoppelt werden.
Konditionen auf einen Blick
- Art: Mitgliederdarlehen mit qualifizierter Nachrangvereinbarung
- Darlehensgeber*in: Mitglieder der krakelee eG
- Mindestbetrag: 500€
- Zinssatz: 0–1% (Abweichungen sind Verhandlungssache)
- Sondertilgung: jederzeit möglich
- Maximale Höhe: 25.000€
- Laufzeit: flexibel
Was genau bedeutet »qualifiziertes Nachrangdarlehen«?
Bei einem sogenannten »Darlehen mit qualifizierter Nachrangvereinbarung« handelt es sich um eine besondere Form eines Darlehens (»Kredits«), der einer Genossenschaft von ihren Mitgliedern unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden kann. Nachrang bedeutet, dass im Falle von Zahlungsschwierigkeiten zunächst Darlehen mit Vorrang (Bankkredite) und sonstige Verbindlichkeiten bedient werden müssen. Der Zusatz qualifiziert meint, dass die Genossenschaft Forderungen nur bedienen darf (Tilgung und Zinsen), wenn sie dadurch nicht in finanzielle Not gerät.
Welches Risiko birgt ein solches Darlehen?
Mit dem qualifizierten Nachrangdarlehen trägst du im Vergleich zu einer uns ggf. Geld leihenden Bank grundsätzlich ein höheres Risiko. Im Falle einer schlechten Finanzlage der krakelee eG kann das Darlehen nach Ende der Laufzeit möglicherweise nicht ausgezahlt werden (»qualifiziert«). Sollte die Genossenschaft insolvent werden, hat der Bankkredit bei der Aufteilung der Insolvenzmasse Vorrang.
Andererseits gelten Genossenschaften als sehr sichere Anlageoption mit hoher Resilienz auch in Krisenzeiten. Die interne Struktur, die Einbettung in regionale und soziale gesellschaftliche Gefüge, die Unterstützung durch ihre Mitglieder selbst und nicht zuletzt die regelmäßige wirtschaftliche Überprüfung durch den Prüfverband führen zu extrem niedrigen Insolvenzraten: weniger als 1% aller deutschen Genossenschaften gehen insolvent.1
Warum können nur Mitglieder Darlehen gewähren?
Die krakelee eG kann Darlehen von Privatpersonen nur annehmen, wenn sie Mitglied in der Genossenschaft sind. Dies ergibt sich aus dem Kreditwesengesetz: Die Annahme von Finanzmitteln (wie Darlehen) ist als sogenanntes »Einlagengeschäft« nur Banken vorbehalten. Die Gewährung von Darlehen bis 25.000€ durch Mitglieder einer Genossenschaft bildet hierbei eine Ausnahme.
Wie lange läuft das Darlehen?
Ob das Darlehen befristet oder unbefristet sein soll, entscheidest du. Befristete Darlehen enden automatisch nach der vereinbarten Zeit. Unbefristete Darlehen haben eine Kündigungsfrist. Da wir besonders zu Beginn auf Planungssicherheit angewiesen sind, haben alle Darlehen eine Mindestlaufzeit von 3 Jahren. Als Projekt mit solidarischem Grundverständnis wollen wir in Einzelfällen, bei Bedarf und nach Möglichkeit, von dieser Regelung abweichen. Sprich uns bei Fragen also gerne an!
Wird das Darlehen verzinst?
Das Darlehen kann verzinst werden. Wir bieten einen jährlichen Zinssatz von 0% – 1% an. Die genaue Höhe legst du fest. Je geringer der Zinssatz ausfällt, desto schneller und leichter können wir geliehenes Kapital für Gründungsinvestitionen zurückzahlen und auf eigenen Beinen stehen. Es gibt auch die Möglichkeit, nur vorläufig auf Zinszahlungen zu verzichten, beispielsweise solange die Räumlichkeiten saniert werden und wir faktisch noch keine Betriebseinnahmen generieren können. Sprich uns gern an, wenn du ein Darlehen geben möchtest, aber abweichende Konditionen wünschst.
Was habe ich davon, ein Darlehen zu geben?
Du kannst mit deiner Unterstützung als Darlehensgeber*in einen direkten Beitrag zur Realisierung des Projektes leisten, das ohne die Unterstützung von (Förder-)Mitgliedern nicht umsetzbar wäre. Wir bieten dir dabei die Gewissheit, dass dein Geld einem nachhaltigen, demokratischen und soziokulturellen Zweck dient.
Erfahre mehr darüber, warum es sich lohnt, die krakelee eG zu unterstützen
Wie gewähre ich ein Darlehen?
Unsere Darlehen sind zweckgebunden. Das heißt, wir rufen sie erst dann ab, wenn wir sie tatsächlich brauchen. Hierfür unterzeichnen wir eine vertragliche Vereinbarung, die du hier demnächst finden kannst.
Wenn du dich dazu entschließt, uns ein Darlehen zu geben, kannst du uns bereits jetzt eine Absichtserklärung über dieses künftige Darlehen ausstellen. Diese ist rechtlich nicht bindend, formuliert aber eine klare Absicht deinerseits, mit der wir besser planen können und z.B. anderen Kreditgeber*innen wie Banken unsere Solvenz und unseren Rückhalt demonstrieren können.
Wir würden uns sehr darüber freuen von dir eine Absichtserklärung zu erhalten. Du kannst sie hier herunterladen und dann ausgefüllt per Mail (finanzierung@krakelee.org) oder Post an uns senden. Wie immer gilt, dass du uns bei Fragen jederzeit kontaktieren kannst!
Hier kannst du die Absichtserklärung herunterladen:
Häufige Fragen
Soll ich lieber Anteile zeichnen oder ein Darlehen geben?
Mit der Zeichnung von Anteilen trägst du — ganz im Sinne der Genossenschaftsidee — aktiv zur Bildung von Eigenkapital bei. Du wirst also im Umfang deiner Anteile zur Mitbesitzer*in des Clubs und ermöglichst mit deinem Geld, dass die Genossenschaft nachhaltig wirtschaften kann. Mit einem Darlehen hingegen verleihst du Geld an die Genossenschaft. Wie bereits erörtert, musst du aber auch zur Gewährung eines Darlehns Fördermitglied sein, also mindestens einen Anteil zeichnen.
Ganz praktisch unterscheiden sich bei uns Anteile und Darlehen eher geringfügig: Anteile haben keine Laufzeit aber eine Kündigungsfrist von 2 Jahren. Du erhältst keine Zinsen, kannst aber – auf Beschluss der Generalversammlung – an Gewinnen beteiligt werden. In den Anfangsjahren ist hiermit aber nicht zu rechnen, da zunächst das zur Eröffnung aufgenommene Fremdkapital erwirtschaftet und zurückgezahlt werden muss. Darlehen auf der anderen Seite können je nach Vereinbarung verzinst sein, eine Laufzeit aufweisen und jederzeit (vorzeitig) seitens der Genossenschaft getilgt werden. Beiden ist gemein, dass eine Auszahlung oder Tilgung nur dann erfolgen kann, wenn das die Genossenschaft nicht in finanzielle Not bringt. Im Falle einer Insolvenz der Genossenschaft hat zudem in beiden Fällen die Rückzahlung eines Bankkredits und der Ausgleich anderer Verbindlichkeiten Vorrang.
Mit Genossenschaftsanteilen unterstützt du uns am Meisten! Wenn viele Anteile gezeichnet werden wird es uns leichter fallen, Investitionen zur Gründung zu tätigen. Schließlich sparen wir so monatliche Zinszahlungen. Das hilft uns dabei, schneller auf eigenen Beinen stehen zu können. Selbstverständlich kannst du beide Modelle auch kombinieren.
Welchen Zinssatz sollte ich wählen?
Wir haben uns bewusst dazu entschlossen, den Zinssatz nicht vorab festzusetzen. Wir sind uns darüber bewusst, dass bei den derzeitigen Inflationsraten ein Zinssatz von bis zu einem Prozent keinen realen Gewinn darstellt. Bei unserem Projekt stehen aber vor allem ideelle Werte im Vordergrund: Wir wirken vor Ort kulturell und politisch, schaffen Raum und gestalten Stadt aktiv mit. Dies mit zu ermöglichen ist der Gewinn, den wir dir für dein Investment bieten können.
Welche Laufzeit sollte ich wählen?
Laufzeiten von wenigen Jahren stellen uns als Genossenschaft vor die Herausforderung, das Darlehen zu tilgen, während wir uns noch im Aufbau befinden und ggf. einen Bankkredit tilgen müssen. Wenn es dir möglich ist, das Geld für einen langen Zeitraum zu leihen, gewinnen wir an Planungssicherheit.
Letztlich solltest du auch in dieser Frage genau überlegen, ob und wann du das Geld brauchen könntest, da die Finanzmittel über die Laufzeit fest in unseren Wirtschaftsplan eingerechnet sind und nicht unbedingt auf deinen Wunsch hin früher getilgt werden können.
Was bedeutet das alles für mich steuerlich?
Die Gewährung eines Darlehen und der Kauf eines Anteils selbst hat steuerlich keine Auswirkungen. Gewinnausschüttungen und Zinsen daraus unterliegen jedoch regulär der Einkommenssteuer. Du musst sie – wie alle anderen Einnahmen – in deiner Steuererklärung angeben, wo sie je nach deinen persönlichen Verhältnissen versteuert werden können.
Habe ich durch eine Investition weitere Vorteile?
Als Fördermitglied wirst du regelmäßig über den wirtschaftlichen Stand der Genossenschaft informiert, du wirst zur Generalversammlung eingeladen und kannst an Veranstaltungen teilnehmen, die wir nur für unsere Mitglieder planen.
Von deinen gezeichneten Anteilen oder einem Darlehen profitieren unsere Mitarbeitenden, unsere Besucher*innen, die Kölner Club-Szene und die gesamte Stadt. Wer bei uns arbeitet erhält durch deine Unterstützung eine Stelle mit der Möglichkeit zur Mitbestimmung. Mehr dazu findest du auch in unserem Text:
Aber die Inflation!
Das Clubsterben ist im vollen Gange und „wir“ als Gesellschaft verlieren damit viele Orte der Entfaltung, des Miteinanders, der gelebten Utopie. Die kollektive Finanzierung dieses Vorhabens bietet die Möglichkeit, trotz der Krisensituation und der stadtplanerischen Untätigkeit seitens der Politik diesen Trend zu brechen.
Kontakt und Finanzsprechstunde
Du hast Fragen oder möchtest uns einfach mal kennenlernen?
Dann melde dich gerne bei uns!
In unserer telefonischen Sprechstunde montags 17:00–20:00 Uhr: 0176 952 948 11
Bitte beachte, dass wir keine Rechtsberatung geben können und dürfen. Im Zweifelsfall solltest du eine professionelle juristische Beratung einholen.
Fußnoten:
1 »Die angehenden Genossen müssen vor Start ihres Unternehmens einen Businessplan für die ersten drei Jahre vorlegen, der vom Verband gründlich geprüft wird. Diese Kontrolle macht die Stabilität der Genossenschaften aus, deren Insolvenzquote bei nur 0,1 Prozent liegt.« Quelle: Silke Bigalke (15.12.2009): »Wenn Unternehmer zu Genossen werden.« Handelsblatt, https://www.handelsblatt.com/unternehmen/mittelstand/genossenschaften-wenn-unternehmer-zu-genossen-werden-seite‑2/3327322–2.html (abgerufen am 06.05.2022)